Beitragsordnung |
| Beitragsordnung Des Lübower SV 66 e.V. (www.luebower-sv.de) 1. Die Mitglieder (siehe §7 Abs. 1 der Vereinssatzung) entrichten an den Lübower SV folgenden Monatsbeitrag nach der Staffelung: Erwachsene.........................5,20
Euro 2. Der monatliche
Mitgliedsbeitrag ist von jedem Mitglied pünktlich und im Voraus auf
das Vereinskonto zu überweisen! Für die Überweisung
steht das Konto: 1200002187 3. Beitragsrabatte 4. Beiträge zu den Fachverbänden sind durch die angemeldeten Mitglieder der Abteilungen selbst zu tragen. 5. Für die Aufnahme eines Mitgliedes in den Verein wird eine Aufnahmegebühr von 1,25 Euro erhoben! 6. Vierteljährlich ist durch den Vorstand der Beitragszahlungsstand der Abteilungen zu prüfen. 7. Beiträge
für die Zeiträume bei ruhender Mitgliedschaft 8. Mahngebühren:
Kommt ein Mitglied nach mündlicher Mahnung der Zahlung des rückständigen
Mitgliedsbeitrages von 6 Monaten nicht nach, erfolgt eine schriftliche
Mahnung. Diese geänderte Beitragsordnung wurde auf der Jahresversammlung des Lübower SV am 07.03.2011 beschlossen. Der Vorstand |