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Beitragsordnung
 

Beitragsordnung

Des Lübower SV 66 e.V. (www.luebower-sv.de)

1. Die Mitglieder (siehe §7 Abs. 1 der Vereinssatzung) entrichten an den Lübower SV folgenden Monatsbeitrag nach der Staffelung:

Erwachsene.........................5,20 Euro
Lehrlinge..............................3,60 Euro
Schüler/Studenten/Rentner....2,60 Euro

2. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist von jedem Mitglied pünktlich und im Voraus auf das Vereinskonto zu überweisen!
Dabei sind folgende Angaben bei den Überweisungen anzugeben:
Betrag, - Zeitraum (z.B. Jahresbeitrag etc), - Name, -Vorname, - Abteilung

Für die Überweisung steht das Konto: 1200002187
BLZ: 14051000
Sparkasse Mecklenburg-Nordwest zur Verfügung!
Bargeldeinzahlungen bei den Abteilungen sind nicht möglich!

3. Beitragsrabatte
3.1 Familienrabatt:
Sind aus einer Familie mindestens 4 Personen Mitglied im Lübower SV, erhält das jeweils Jüngste dieser und jedes weitere jüngere Mitglied beitragsfreie Mitgliedschaft!
3.2 Gesamter Jahresbeitrag:
Zahlt ein Mitglied seinen gesamten Jahresbeitrag des Kalenderjahres bis zum 31.01. auf das Konto ein, erhält es einen Rabatt in Höhe des für ihn zutreffenden Monatsbeitrages!
Diese gilt auch für Beiträge der Mitglieder nach Punkt 3.1!

4. Beiträge zu den Fachverbänden sind durch die angemeldeten Mitglieder der Abteilungen selbst zu tragen.

5. Für die Aufnahme eines Mitgliedes in den Verein wird eine Aufnahmegebühr von 1,25 Euro erhoben!

6. Vierteljährlich ist durch den Vorstand der Beitragszahlungsstand der Abteilungen zu prüfen.

7. Beiträge für die Zeiträume bei ruhender Mitgliedschaft
(Einzelfallentscheidung mit schriftlichem Antrag an den Vorstand erforderlich)
Die monatlichen Beiträge für diesen Zeitraum entfallen.
Dafür zahlt das Mitglied den Betrag, welcher vom Verein an die übergeordneten Verbände LSB –MV / KSB NWM bzw. Fachverband als Mitgliederanteilbetrag abzuführen ist.
Dieser Beitrag beträgt für das Kalenderjahr jedoch mindestens 5,00 €!

8. Mahngebühren: Kommt ein Mitglied nach mündlicher Mahnung der Zahlung des rückständigen Mitgliedsbeitrages von 6 Monaten nicht nach, erfolgt eine schriftliche Mahnung.
Hierfür wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.

Diese geänderte Beitragsordnung wurde auf der Jahresversammlung des Lübower SV am 07.03.2011 beschlossen.

Der Vorstand